Hier finden Sie wichtige Hinweise und Tipps.


Krankenkasse


  • Zahlt die Krankenkasse meine Behandlung?

    Heilpraktiker nehmen generell 

    nicht am System der gesetzlichen Krankenkassen teil. 


    Das heißt für Sie als gesetzlich Versicherter, dass Sie meine Honorare selbst tragen müssen.


    Sind Sie privat versichert oder verfügen Sie über eine Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen, 

    ist es möglich, dass Sie einen zumindest 

    teilweisen Erstattungsanspruch 

    gegenüber Ihrer Krankenversicherung haben.


    Bitte klären Sie das vor der Behandlung selbst mit Ihrer Krankenkasse ab. 

  • Welche Zusatzversicherung für Heilpraktikerleistungen ist die Beste?

    Eine Beratung meinerseits ist leider nicht möglich, da die Erstattungsrichtlinien der Zusatzversicherungen

    je Krankenkasse unterschiedlich sind und verschiedene Tarife alles noch unübersichtlicher machen.


    Bitte lassen Sie sich hierzu professionell beraten.  

  • Rechnen Sie direkt mit der Krankenkasse ab?

    Nein, ich rechne direkt an Sie ab. 


    Meine Rechnung können Sie bei Ihrer privaten Krankenversicherung, Zusatzversicherung für Heilpraktiker oder Beihilfe einreichen.


    Die Rechnung orientiert sich an der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) 

  • Erstattet meine Zusatzversicherung den kompletten Rechnungsbetrag?

    Ich rechne nach der GebüH ab, der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

    Das sind i.d.R. auch die Erstattungsbeträge der Versicherungen/Krankenkassen. 


    Die GebüH ist aus dem Jahr 1985, was dazu führt, dass mein Rechnungsbetrag immer höher ist als der Erstattungsbetrag. 


    Bitte erkundigen Sie sich vorher, was Ihre Krankenkasse bzw. Ihr Zusatztarif erstattet.


Zahlung


  • Wie zahle ich?

    Momentan ist nur Überweisung möglich.

    Die Bankverbindung finden Sie auf meiner Rechnung.


    Sobald Barzahlung auch möglich ist, werde ich Sie informieren.

  • Bezahle ich die Rechnung nur, wenn ich von der Versicherung eine Erstattung bekomme?

    Nein, mein Honorar zu bezahlen, obliegt komplett in Ihrer Zuständigkeit.

    Unabhängig davon, ob und was Sie von Dritten erstattet bekommen.

  • Muss ich immer 80,- EUR bezahlen, auch wenn ich keine ganze Stunde da war?

    Der Rechnungsbetrag richtet sich nach der Dauer der Behandlung.

    Angefangene Stunden werden anteilig berechnet.

    20,- EUR je 15 Minuten


Behandlung


  • Bin ich sicher nach Ihrer Behandlung geheilt?

    Das kann Ihnen leider niemand zusichern.

    Das hängt von vielen Faktoren ab.


    Hinweis auf das Heilmittelwerbegesetz:

    Die von mir hier dargestellten 

    Behandlungen und Therapieverfahren 

    ersetzen keinen Arztbesuch, 

    insbesondere gebe ich hiermit auch keine Heilversprechen.

  • Wissen dann alle hier darüber Bescheid, was ich Ihnen erzählt habe?

    Nein, da brauchen Sie sich keine Sorgen machen.

    Selbstverständlich unterliege ich - wie Ärzte auch - der Schweigepflicht.


    Alles, was hier passiert, bleibt in diesem Raum.

  • Hat das denn alles Hand und Fuß, was Sie mir hier erzählen?

    Naturheilverfahren basieren auf Erfahrungswissen, sie sind schulmedizinisch und wissenschaftlich nicht unbedingt anerkannt und eine Wirksamkeit ist nicht garantiert.

  • Was muss ich mitbringen zum ersten Termin?

    • Falls möglich den ausgefüllten Anamnesebogen
    • Ärztliche Befunde, bildgebende Diagnostik, Blutbilder, weitere Befunde
    • Medikamente, die Sie zur Zeit und regelmässig einnehmen
    • Fragen an mich
    • Ziele. Was wollen Sie erreichen hier und was sind Sie bereit zu ändern?
    • was erwarten Sie sich von der Behandlung hier
  • Womit muss ich nach der Behandlung rechnen?



Sonstiges


  • Kann man wissenschaftlichen Studien blind vertrauen?

    Das ist wie mit allem, am besten, Sie machen sich selbst Ihre eigene Meinung.


    Bei Studien sollte man im Hinterkopf halten, dass es Auftraggeber gibt, die die Studien finanzieren und ein gewisses Interesse haben, was als Ergebnis rauskommen sollte. 

    Daher am besten, genau lesen, was geforscht wurde, ob das Sinn macht in der Konstellation und wer der Financier dieser Studie ist.

    Immer mehrere Studien und Stellungnahmen lesen und sich dann selbst eine Meinung bilden.

    Die Wirkung von Vitamin D ist z.B. in viele Studien belegt.

  • Haben Sie außer Ihrer Heilpraktikerausbildung nichts mehr gelernt?

    Die Heilpraktikerausbildung ist nur die Grundausbildung. 

    Meine weiteren Fach Aus-, Fort- und Weiterbildungen können Sie im Punkt "Über mich" finden.


    Es gibt keine rechtliche Grundlage für eine Fortbildungspflicht des Heilpraktikers.

    Aber in unserer Berufsordnung ist im Artikel 5 die Weiterbildungspflicht geregelt.


    Für mich ist es selbstverständlich, mich weiterzubilden, Neues dazu zu lernen und über die Entwicklung und neue Erkenntnisse in der Medizin auf dem Laufenden zu bleiben.


    Das tue ich über Fortbildungen, über das Internet (Webinare) oder Vor Ort Seminare und Vorträge.

    Ich nehme regelmässig an Kongressen mit verschiedenen Schwerpunkten teil und ich lese auch Fachliteratur. 

    Es ist für mich ein Vergnügen, Neues dazuzulernen. 

  • Was ist denn eine Anamnese?

    Das ist das Gespräch zwischen Behandler und Klient, in der Regel beim ersten Termin. Wir nehmen uns dafür viel Zeit, denn es gibt sehr viele Fragen. Es ist die Basis für den weiteren Therapieplan. 

    Falls Sie einen Drucker haben, können Sie sich den Fragebogen vorab runterladen und ausfüllen. Dann ausgefüllt mitbringen zu unserem ersten Termin.